KI für dich · Frei lesbar · 5 Min. Lesezeit
KI für Lehrkräfte: Unterricht vorbereiten, Feedback, Datenschutz und Landeslizenzen
Lehrkräfte nutzen KI vor allem, um Unterricht vorzubereiten, Material für verschiedene Lernniveaus zu erstellen und Schülerinnen und Schülern Feedback zu Texten zu geben. Der staatliche Schul-Chatbot AIS.chat (früher telli) ist laut Betreiber FWU bereits in 12 Bundesländern für Lehrkräfte kostenlos freigeschaltet, andere Länder setzen auf Landeslizenzen für fobizz oder FelloFish; Einzellizenzen kommerzieller Schul-Tools kosten etwa 80 bis 240 Euro im Jahr (Stand Oktober 2026). Die Note bleibt laut Kultusministerkonferenz deine Entscheidung, und personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern gehören nicht in private KI-Konten.
Werkzeuge für Lehrkräfte
Geprüft am 11. Oktober 2026
- AIS.chat (früher telli)3,4,11,12EingeschränktFür Lehrkräfte kostenlos (laut FWU in 12 Bundesländern)
Staatlicher Schul-Chatbot: Unterricht vorbereiten, Material für verschiedene Niveaus erstellen, Dokumente zusammenfassen, Lernszenarien per Link oder QR-Code mit der Klasse teilen; nur wenn dein Land ihn freigeschaltet hat.
Schul-Plattform mit KI-Chat, Texterkennung, Bilderzeugung und Korrekturhilfe plus Fortbildungen; Landeslizenzen u. a. in Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern, in Sachsen können Schulen eine Schullizenz über ihr Globalbudget beantragen.
Gibt Schülerinnen und Schülern KI-Feedback zu Texten und Aufgaben und zeigt dir den Lernstand der Klasse; Landeslizenz in Sachsen-Anhalt, in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen eines Pilotvorhabens.
Schul-Plattform mit Chat-Assistenten, historischen Persönlichkeiten als Gesprächspartner, Bild- und Audio-KI und laut Anbieter automatischer Auswertung von Freitextaufgaben.
- ChatGPT for Teachers10Nicht verfügbar
Kostenloses ChatGPT-Angebot von OpenAI für Lehrkräfte; laut OpenAI nur für Beschäftigte an Schulen in den USA, in Deutschland nicht nutzbar.
Wofür Lehrkräfte KI heute nutzen
Die meisten Lehrkräfte haben KI schon ausprobiert, aber nur ein Teil nutzt sie regelmäßig. Laut dem Trendmonitor der Deutschen Telekom Stiftung vom Januar 2026, über den das Deutsche Schulportal berichtet, setzen 19 Prozent der Lehrkräfte KI-Anwendungen fast täglich oder mehrmals pro Woche im Beruf ein, weitere 26 Prozent mehrmals im Monat. Die größte Unsicherheit ist demnach die Frage, was rechtlich erlaubt ist.
Die Kultusministerkonferenz sieht in ihrer Handlungsempfehlung von Oktober 2024 drei Hauptfelder: Unterricht vor- und nachbereiten, Lernsituationen gestalten und Schülerinnen und Schüler individueller fördern. Konkret heißt das zum Beispiel: Arbeitsblätter in mehreren Schwierigkeitsstufen entwerfen, einen Sachtext in einfache Sprache übertragen, Aufgaben für eine Wiederholungsstunde sammeln oder einen Elternbrief vorformulieren.
Unsere Einordnung: KI spart vor allem beim ersten Entwurf Zeit. Fachliche Richtigkeit, Passung zum Lehrplan und zur Lerngruppe musst du weiterhin selbst prüfen.
Dienstliche KI: AIS.chat und Landeslizenzen
Alle Bundesländer stellen öffentlichen Schulen inzwischen kostenlos KI-Werkzeuge über Landeslizenzen bereit, berichtet das Deutsche Schulportal. Am weitesten verbreitet ist AIS.chat, der länderübergreifend entwickelte Chatbot, der bis Mai 2026 telli hieß und aus markenrechtlichen Gründen umbenannt wurde. Er wird vom FWU, dem Medieninstitut der Länder, im Rahmen des DigitalPakts Schule betrieben. Laut FWU steht er Lehrkräften in 12 Bundesländern zur Verfügung, kostet sie nichts und läuft ausschließlich in der EU. Die Anmeldung läuft pseudonym über den Schullogin-Dienst VIDIS, jede Person hat ein monatliches Nutzungskontingent.
AIS.chat kann mehr als ein normaler Chat: Laut NRW-Schulministerium kannst du verschiedene Sprachmodelle auswählen, Dokumente hochladen, eigene Assistenten für die Unterrichtsvorbereitung einrichten und Lernszenarien per Link oder QR-Code mit der Klasse teilen. Seit Februar 2026 lassen sich laut Schulportal auch Bilder erzeugen.
Nicht jedes Land setzt darauf. Rheinland-Pfalz verzichtet laut Schulportal vorerst auf telli und hat stattdessen die Landeslizenz für fobizz verlängert. Sachsen will AIS.chat laut Schulportal im Lauf des Jahres 2026 einführen; fobizz können sächsische Schulen laut Anbieter als Schullizenz über ihr Globalbudget finanzieren. Sachsen-Anhalt nutzt das Feedback-Werkzeug FelloFish. Mecklenburg-Vorpommern hat laut Bildungsministerium eine Landeslizenz für fobizz und erprobt FelloFish in einem Pilotvorhaben. Einige Länder haben zusätzlich eigene Assistenten, etwa F13 in Baden-Württemberg oder ByLKI in Bayern. Berlin hat seinen Lehrkräften zudem Microsoft Copilot auf Dienstgeräten freigeschaltet.
Feedback und Korrektur: was KI darf und was nicht
Feedback-Werkzeuge wie FelloFish geben Schülerinnen und Schülern Rückmeldungen zu ihren Texten und Verbesserungsvorschläge. Auch schulKI wirbt laut eigener Preisseite mit einer automatischen Auswertung von Freitextaufgaben.
Die Kultusministerkonferenz hält fest: KI kann bei Vorkorrektur und Korrekturhilfe unterstützen und schnelleres, persönliches Feedback ermöglichen. Die abschließende Leistungsbewertung bleibt aber eine Aufgabe der Lehrkraft. Sie verweist dabei auf Artikel 22 der DSGVO, nach dem eine menschliche Letztentscheidung gewährleistet sein muss. Als Risiken nennt sie Datenschutz, fehlende Nachvollziehbarkeit und Verzerrungen durch die KI.
Dazu kommt der AI Act: KI-Systeme, die Lernergebnisse bewerten, zählen nach Anhang III der KI-Verordnung grundsätzlich zu den Hochrisiko-Systemen, darauf weist der Landesdatenschutzbeauftragte Baden-Württemberg hin. Artikel 6 der Verordnung kennt aber Ausnahmen, etwa für vorbereitende Aufgaben, die kein erhebliches Risiko bergen und die Entscheidung nicht wesentlich beeinflussen. Ein reines Feedback-Werkzeug ist deshalb nicht automatisch ein Hochrisiko-System. Nach einer Änderung im Juli 2026 gelten die Pflichten für solche Systeme laut der Kanzlei White & Case erst ab dem 2. Dezember 2027.
Unsere Einordnung: KI-Feedback als zusätzliche Rückmeldung während des Schreibprozesses ist unproblematischer als KI-Vorschläge für Noten. Lies jede KI-Rückmeldung, bevor sie bei der Klasse ankommt.
Datenschutz: Was mit Schülerdaten erlaubt ist
Der Landesdatenschutzbeauftragte Baden-Württemberg nennt klare Grenzen für KI in Schulen: Daten von Schülerinnen und Schülern dürfen nicht zum Training einer KI verwendet werden, besonders sensible Daten wie Gesundheitsangaben dürfen nicht verarbeitet werden, und Systeme zur Emotionserkennung sind in Bildungseinrichtungen verboten. Außerdem verpflichtet der AI Act Schulen, die KI einsetzen, seit Februar 2025 zur Förderung von KI-Kompetenz bei Lehrkräften und Schülern.
Das spricht für die dienstlichen Werkzeuge: Die Kultusministerkonferenz will Schulen mit einer ländergemeinsamen Lösung datenschutzkonformen Zugang zu Sprachmodellen geben, damit nicht jede Schule selbst prüfen muss, ob ein Tool zulässig ist.
In einem privaten ChatGPT-Konto kann OpenAI Inhalte dagegen standardmäßig zum Training nutzen; das lässt sich laut OpenAI in den Einstellungen unter Datenkontrollen abschalten. Für Schülerdaten reicht das nicht. Unsere Einordnung: Gib in private Konten keine Namen, Noten, Förderbedarfe oder ganze Schülertexte mit persönlichen Details ein. Für reine Vorbereitung ohne Schülerbezug, etwa einen Aufgabenentwurf, ist das Risiko gering.
Kommerzielle Schul-Tools und was sie kosten (Stand Oktober 2026)
Wenn dein Land oder deine Schule keine Lizenz hat, kannst du kommerzielle Schul-Plattformen selbst buchen. fobizz bündelt KI-Chat, Bild- und Texterkennung, Korrekturhilfe und Fortbildungen. Laut Preisseite gibt es eine kostenlose Basic-Lizenz zum Testen, die Kombi-Flatrate für Einzelpersonen kostet 239 Euro im Jahr inklusive Mehrwertsteuer, die reine Tools-Flatrate 119 Euro. Im Lehramtsstudium und im Referendariat ist fobizz laut Anbieter kostenlos.
FelloFish Pro für Feedback zu Schülertexten kostet laut Preisseite 79,90 Euro im Jahr oder 9,90 Euro im Monat inklusive Mehrwertsteuer; die kostenlose Version enthält 100 Feedbacks. schulKI bietet laut eigener Website einen persönlichen Tarif ab 7,99 Euro im Monat; ob die Mehrwertsteuer enthalten ist, steht dort nicht.
ChatGPT for Teachers, das kostenlose Lehrkräfte-Angebot von OpenAI, gibt es laut OpenAI nur für Lehrkräfte an Schulen in den USA. In Deutschland ist es nicht verfügbar.
Quellen
- KMK: Handlungsempfehlung für die Bildungsverwaltung zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz in schulischen Bildungsprozessen (Oktober 2024)
- Ministerium für Schule und Bildung NRW: KMK veröffentlicht Handlungsempfehlung zum Umgang mit KI (10.10.2024)
- FWU: AIS.chat, der KI-Chatbot für die Schule
- Bildungsportal NRW: KI-Chatbot AIS.chat
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg: Rechtsgrundlagen im Datenschutz beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz
- OpenAI Help Center: How your data is used to improve model performance
- fobizz: Preise und Angebote
- FelloFish: Preise
- schulKI: Tarife und Funktionen
- OpenAI: ChatGPT for K–12 teachers
- Deutsches Schulportal: AIS.chat, fobizz und Co, diese KI-Tools können Schulen nutzen (Stand 28.09.2026)
- Kommune21: Thüringen, KI verstehen mit telli (09.04.2026)
- White & Case: EU AI Omnibus enters into force, amending the AI Act
- EU-Kommission, AI Act Service Desk: Artikel 6 – Einstufungsregeln für Hochrisiko-KI-Systeme
- fobizz: Lehrerfortbildung Sachsen
- Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern: Kinder- und Jugendmedienschutz in der digitalen Welt (01.09.2026)
KI-gestützt erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell freigegeben.